Bestatter gerade jetzt unverzichtbar – Ahorn Gruppe unterstützt Forderung, Bestatter bei Corona-Impfung zu priorisieren

Die aktuelle Lage der Corona-Pandemie ist dramatisch: Steigende Zahlen von Neuinfektionen und eine drastische Zunahme von an oder mit COVID-19 Verstorbenen. Diese Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig es ist, dass Bestatter uneingeschränkt ihren Tätigkeiten nachgehen können, Zugang zur Kindernotbetreuung haben sowie bei der Impfung gegen das Corona-Virus in der Priorisierung berücksichtigt werden.
Noch immer fehlt die bundesweite Anerkennung des Berufsstands als systemrelevant. Bislang haben immerhin zehn von sechzehn Bundesländern Bestatter in ihre Corona-Schutzverordnungen aufgenommen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Stand: 15.12.2020, aktualisiert 27.01.2021). So erhalten die Mitarbeitenden von Bestattungsunternehmen Zugang zur Kindernotbetreuung und sind von Ausgangsperren ausgenommen. Außerdem werden sie bei der Versorgung mit Schutz- und Hygienematerialien unterstützt.
Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein müssen hier dringend nacharbeiten.
Die Ahorn Gruppe unterstützt die Forderungen des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Bestatter als systemrelevant anzuerkennen und Mitarbeitende systemrelevanter Handwerksbetriebe bei der Priorisierung der Impfberechtigung zu berücksichtigen.
„Mit bundesweiter Anerkennung der Systemrelevanz und raschem Zugang zur Impfung gegen das Corona-Virus, könnten wir in Pandemiezeiten uneingeschränkter für Trauernde und Verstorbene sorgen. Das würde vieles erleichtern. Besonders wichtig ist mir der Schutz unserer Mitarbeitenden sowie der Angehörigen und der Trauergemeinden“, sagt Olaf Dilge, Vorstandsvorsitzender der Ahorn Gruppe.
Mehr zum Thema „Bestatter als systemrelevanten Beruf anerkennen“ (23.03.2020)
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