Formalitäten im Trauerfall – Standesamt
Diese Unterlagen benötigt das Standesamt im Trauerfall
Das Standesamt des Sterbeortes (nicht das des Wohnortes!) stellt die Sterbeurkunde aus. Das wird in aller Regel vom Bestattungsunternehmen in die Wege geleitet.
Beim Standesamt sind verschiedene Dokumente vorzulegen:
- Eine sogenannte Sterbefallanzeige (das entsprechende Formular hat das Bestattungsinstitut und füllt es gern für Sie aus)
- Die ärztliche Todesbescheinigung mit allen Durchschlägen
(Achtung! Eine notärztliche Erstbescheinigung des Todes [etwa eine „Todesbescheinigung ohne Ursachenfeststellung“ oder das Protokoll des notärztlichen Einsatzes] reicht nicht aus.) - Personalausweis oder Reisepass des verstorbenen Menschen
- Ggf. der Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
- Ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch/Familienregister oder die folgenden Personenstandsdokumente im Original:
- Bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde
- Bei verheirateten Verstorbenen die Heiratsurkunde
- Bei verwitweten Verstorbenen die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei geschiedenen Verstorbenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Ggf. der Nachweis über eine Namensänderung
- Ggf. die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
- Ggf. die Einbürgerungsurkunde
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache oder als international gültiges Dokument vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Auch hierbei und bei der Beschaffung fehlender Dokumente kann das Bestattungsunternehmen helfen.
Das Standesamt meldet den Sterbefall automatisch an das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz), das zentrale Testamentsregister, das Finanzamt, das Geburtsstandesamt, das Geburtsstandesamt des Ehepartners und das Standesamt der Eheschließung.