Formalitäten im Trauerfall

Notwendige Unterlagen, Ab- oder Ummeldungen und Behördengänge im Trauerfall

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Wenn ein Mensch gestorben ist, betrifft das neben denen, die trauern und Anteil nehmen, auch Behörden und Institutionen. So sind einige Formalitäten zu erledigen und Trauerfallmeldungen zu machen. Dazu gehören unter anderem: Sterbeurkunde beantragen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren und Mietvertrag kündigen. Den damit verbundenen Schriftverkehr kann das Bestattungsunternehmen in großen Teilen übernehmen. Ebenso kann es Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick über die notwendigen Abmeldungen zu verschaffen. Hier finden Sie eine erste Übersicht über Formalitäten, die vor oder nach einer Bestattung anfallen und für Sie relevant sein können.

Wozu sind Angehörige im Sterbefall verpflichtet?

In Deutschland gibt es die allgemeine Pflicht, einen Leichnam ordentlich zu bestatten (Bestattungspflicht). Wenn die Angehörigen eines Verstorbenen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist das Ordnungsamt zur Durchführung verpflichtet.

Da das Bestattungsrecht in Deutschland eine Angelegenheit der Länder ist, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, wer die Bestattungspflicht hat und in welcher Reihenfolge sie erfüllt werden muss.

Häufigste Reihenfolge bestattungspflichtiger Personen:

  1. Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  2. die volljährigen Kinder
  3. die Eltern
  4. die volljährigen Geschwister
  5. die Großeltern
  6. die volljährigen Enkelkinder

Sie müssen für die rechtzeitige Bestattung sorgen und kommen möglicherweise auch für die Kosten auf.

Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorge-Aufwendungen auf. Mal werden sie benötigt, um diese Kosten gegenüber den Erben geltend zu machen, mal sind sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

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Wir sind mit mehr als 270 Filialen in Deutschland vor Ort und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gern übernehmen wir auch die Erledigung notwendiger Formalitäten für Sie, was in aller Regel als wertvoller Zeitgewinn und große Entlastung empfunden wird.

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Welche Fristen müssen Angehörige im Todesfall beachten?

  • Unverzüglich muss der Tod ärztlich festgestellt werden. Die ärztliche Todesbescheinigung, die Voraussetzung für alle folgenden Schritte ist, darf frühestens zwei Stunden und muss spätestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes ausgestellt werden.
     
  • In der Regel muss ein Leichnam innerhalb von 36 Stunden in geeignete Räumlichkeiten überführt werden. Die einzelnen Bundesländer können Näheres bestimmen. Auch sind unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dieser Regel möglich.
     
  • Grundsätzlich besteht in Deutschland keine Verpflichtung, ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung einer Bestattung zu beauftragen. Aufgrund der Komplexität kommt es jedoch so gut wie nie vor, dass Hinterbliebene eine Bestattung vollumfänglich selbst organisieren. Daher sollten Sie zeitnah Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufnehmen, um die nächsten Schritte abzustimmen und erste Fragen zu klären.
    Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob zu Lebzeiten ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen wurde.
     
  • Besteht eine Unfallversicherung, muss der Todesfall der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, damit die Todesursache geprüft werden kann. Gibt es eine Lebensversicherung, sollte diese spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigt werden. Auch bei Vorliegen einer Sterbegeldversicherung ist das Versicherungsunternehmen zeitnah über den Todesfall zu informieren.
     
  • Ein Sterbefall muss binnen fünf Tagen dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. In der Regel wird das vom Bestattungsunternehmen übernommen.
     
  • Wer ein Testament im Original auffindet oder in Verwahrung hat, ist gesetzlich verpflichtet, es beim Nachlassgericht unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall abzugeben.
    Notariell beglaubigte Testamente sind dort bereits automatisch hinterlegt. Das zuständige Standesamt informiert das Testamentsregister über den Sterbefall. Das Nachlassgericht kontaktiert in den folgenden Wochen, selten auch Monaten, die gesetzlichen Erben und ggf. weitere Begünstigte.
     
  • In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Frist eine verstorbene Person bestattet werden muss. In der Regel wird eine Bestattung innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen nach dem Tod durchgeführt. Die tatsächliche Frist hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, den religiösen oder weltanschaulichen Vorgaben und den individuellen Wünschen der Hinterbliebenen.
     
  • Möglichst zeitnah sollten Arbeitsstelle, Krankenkasse und Rentenversicherung informiert werden.
     
  • Das hat bis nach der Bestattung Zeit: In einigen Fällen wird ein Erbschein benötigt, um Erbrechte geltend machen zu können: vor allem dann, wenn es um größere Vermögenswerte oder Grundstücke geht oder wenn Banken die Vorlage eines Erbscheins verlangen.

Ein Erbschein ist nicht erforderlich, wenn es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag gibt, in denen die Erben benannt sind. 
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
 

Welche Unterlagen muss ich dem Standesamt vorlegen?

Das Standesamt des Sterbeortes (nicht das des Wohnortes!) stellt die Sterbeurkunde aus. Das wird in aller Regel vom Bestattungsunternehmen angestoßen. Welche Unterlagen beim Standesamt vorzulegen sind, erfahren Sie hier.

Was ist bei Versicherungen der verstorbenen Person zu beachten?

Grundsätzlich sollten Versicherungsunternehmen immer so schnell wie möglich über über einen Sterbefall informiert werden. Welche Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie hier.

Rente, Pension und Hinterbliebenenversorgung

Rentenbezüge Verstorbener müssen abgemeldet werden. Eheleute, Lebenspartner oder Kinder haben häufig Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese muss beantragt werden.

Weitere Ab- und Ummeldungen

Im Laufe eines Lebens kommt oft einiges an Mitgliedschaften, Kundenkonten und Vertragsverhältnissen zusammen. Was im Trauerfall ggf. ab- oder umzumelden ist, haben wir hier zusammengestellt.

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