Formalitäten im Trauerfall – Weitere Ab- und Ummeldungen

Verträge, Mitgliedschaften, Kundenkonten …

Ab- und Ummeldungen im Trauerfall

Wenn ein Mensch verstirbt, sind einige Formalitäten zu erledigen und Trauerfallmeldungen zu machen. 
Hier finden Sie eine alphabetische Auflistung zahlreicher Ämter, Institutionen und Personen, die im Trauerfall gegebenenfalls zu benachrichtigen sind. 
„Gegebenenfalls“ deswegen, weil nicht in jedem Trauerfall alles zum Tragen kommt, was hier angeführt wird. 

Den damit verbundenen Schriftverkehr kann das Bestattungsunternehmen in großen Teilen übernehmen. Ebenso kann es Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick über die in Ihrem Fall notwendigen Abmeldungen zu verschaffen.

Tipp: Die Auswertung der Kontoauszüge der oder des Verstorbenen kann hierfür sehr hilfreich sein.

Checkliste – Wer ggf. benachrichtigt werden muss

  • Abfallwirtschaft
  • Abonnements und Infopost
  • Arbeitsstelle
    Tritt der Trauerfall ein, während ein Arbeitsverhältnis besteht, senden Sie eine Sterbeurkunde an den Arbeitgeber und fordern Sie eine Lohnsteuerbescheinigung an. 
    Manche Unternehmen gewähren in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten, Weiterzahlung von Gehalt an Witwe bzw. Witwer oder gar eine Hinterbliebenenversorgung.
  • Ausgleichsamt
    Abmeldung, wenn die oder der Verstorbene einen Lastenausgleich erhalten hat 
  • Banken 
    Auch Onlinebanking, Kreditkarten, Einzugsermächtigungen etc.
  • Bausparverträge
  • Beamtenpension
  • Beihilfe 
    Sie wird bei der zuständigen Versorgungsstelle abgemeldet. Auch wird hier ein etwaiger Beihilfeanspruch von Familienmitgliedern beantragt. 
    Einige Bundesländer sehen in ihren Beihilfevorschriften für Todesfälle von Beamtinnen und Beamten eine Pauschalbeihilfe für die Kosten der Bestattung vor.
  • Betriebsrente
  • Blindenhilfe 
    Die Abmeldung der Blindenhilfe erfolgt beim zuständigen Sozialamt.
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Friedhofsamt und/oder Krematorium
    Hier werden Trauerfeiern, Einäscherungen oder Beisetzungen angemeldet, neue Grabstätten beantragt, Grabverlängerungen, Zubettungen oder Änderungen des Grabnutzungsrechts veranlasst.
  • Gewerkschaft
    Manche Gewerkschaften unterstützen die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder bei Todesfällen, indem sie ein Sterbegeld auszahlen.
  • Handyvertrag
  • Hausärztliche und fachärztliche Praxen
    Möglicherweise sind hier auch Termine abzusagen.
  • Haushaltsauflösung 
    Firmen und Institutionen, die Haushalte auflösen, kann Ihnen vermutlich Ihr Bestattungsunternehmen nennen. 
    Viele Dinge können an wohltätige Institutionen gespendet werden und so sinnvolle Weiterverwendung finden.
  • Kabelfernsehen, Pay-TV und Streaming-Dienste
  • Krankenkasse, gesetzlich wie privat
    Versichertenkarten sollten zurückgesendet oder vernichtet werden.
  • Kriegsversehrtenrente
  • Miete
  • Mitgliedschaften 
  • Nachlassgericht
    Gibt es ein privates Testament, so ist es umgehend dem zuständigen Nachlassgericht zu übergeben. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die oder der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte. Über ein hinterlegtes Testament erhält das Nachlassgericht automatisch Kenntnis. Gibt es kein Testament oder Vergleichbares (Erbvertrag, Vermächtnis, Schenkung …), tritt das Nachlassgericht nicht in Aktion. Es ist dann Aufgabe der Erbenden, die Erbmasse zu verteilen sowie bei Banken etc. vorzusprechen. Wird die Vorlage eines Erbscheins verlangt, muss ein Erbscheinantragsverfahren eingeleitet werden, in der Regel bei einem Notariat.
  • Nachsendeantrag bei der Deutschen Post 
    Einen solchen vorübergehend einzurichten kann sinnvoll sein.
  • Online-Kundenkonten
    Auch E-Mail-Accounts und Domains
  • Pfarramt/Religionsgemeinschaft 
    War der verstorbene Mensch Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, ist sie über den Todesfall zu informieren. Das ist auch dann wichtig, wenn es keine religiöse Trauerfeier gibt, damit das Ableben in der Mitgliederverwaltung erfasst werden kann.
  • PKW, Motorrad, Anhänger
  • Rentenversicherungen
  • Rundfunkbeitrag
  • Social-Media-Accounts 
    Z. B. Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, XING, TikTok
  • Sozialamt 
    Beim Sozialamt kann gegebenenfalls ein Antrag auf Bestattungskostenübernahme gestellt werden. Hier ist schnelles Handeln wichtig.
  • Standesamt
  • Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein
  • Telefon und Internet
  • Termine absagen
  • Versicherungen
  • Versorgungsamt/Behindertenausweis
    Der Behindertenausweis sollte zurückgesendet oder vernichtet werden.
  • Wohngeldbehörde
  • Zusatzversorgungen
Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen Cookies erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Die Cookies helfen uns, unser Angebot zu optimieren. Vielen Dank!

Ich akzeptiere alle Cookies Nur essenzielle Cookies akzeptieren Individuelle Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen zu allen verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder nur bestimmte Cookies auswählen. Alle Cookies werden anonymisiert.

Zurück | Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Essenzielle Cookies (1)

Essenzielle Cookies ermöglichen die vollumfängliche Nutzung der Website.

Cookie-Informationen anzeigen

Statistik und Marketing (1)

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen

Externe Medien (3)

Inhalte von Video- und Social Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner weiteren Zustimmung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen