Formalitäten im Trauerfall – Versicherungen

Was ist im Trauerfall in Bezug auf Versicherungen zu beachten?

Grundsätzlich sollten Versicherungsunternehmen immer so schnell wie möglich über den Sterbefall einer versicherten Person informiert werden.

Benötigt werden:

  • Die Versicherungspolice im Original
  • Die Sterbeurkunde
  • Wenn die Todesursache relevant ist (etwa bei einer Unfallversicherung) die Todesbescheinigung

Es gibt Versicherungen, die mit dem Tod der versicherten Person enden. Und es gibt Versicherungen, die über ihren Tod hinaus bestehen.  

Versicherungen, die mit dem Tod der versicherten Person enden, sind im Wesentlichen: 

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Ggf. Haftpflichtversicherung, sofern der verstorbene Mensch allein versichert war

Die jeweiligen Versicherungsgesellschaften sollten möglichst zeitnah informiert werden.  
Im Falle einer Unfallversicherung muss der Sterbefall binnen 48 Stunden gemeldet werden, da hier die Todesursache von unmittelbarer Bedeutung ist.

Versicherungen, die über den Tod hinaus bestehen, beziehen sich meist auf Gegenständliches, etwa:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Hausratversicherung  

Auch diese Versicherungsgesellschaften müssen über den Todesfall informiert werden. So können Versicherungsdetails aktualisiert und ggf. Änderungen vorgenommen werden.
In der Regel ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

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