
Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe
Schützen Sie, was Ihnen zusteht - Ihr Recht auf finanzielle Bestattungsvorsorge
Sie müssen Ihre Bestattungsvorsorge mit Sterbegeldversicherung nicht auflösen, auch wenn das Sozialamt Sie dazu auffordert. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit Ihre Vorsorge weiterhin Bestand hat.

Ihre Sterbegeldversicherung bleibt auch bei Sozialhilfebezug bestehen
Eine Bestattungsvorsorge besteht meist aus zwei Teilen: einer inhaltlichen und einer finanziellen Absicherung. Diese Form von finanzieller Vorsorge steht Ihnen weiterhin zu, auch bei Bezug von Sozialhilfeleistungen. Es kommt trotzdem immer wieder vor, dass Sozialämter die Kündigung dieser Sicherungsverträge fordern. Sie sollen erst Ihr bestehendes Vermögen aufbrauchen, bevor Sie Sozialleistungen erhalten. Gegen diese Aufforderung können Sie Widerspruch einlegen. Denn: „Dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod für | eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, ist Rechnung zu tragen. Das Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag ist sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege (...) anzusehen“. So das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
“Der Bedarf an alltäglicher finanzieller Unterstützung darf keinen negativen Einfluss auf die Qualität einer Bestattung haben.”
Person XYZ, Ahorn Gruppe
Persönliche Beratung
Wir helfen Ihnen dabei, auch Ihre letzten Wünsche zu schützen.
Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie zum aktiven Schutz Ihrer finanziellen Absicherung haben. Denn auch mit Bezug von Sozialhilfeleistungen sollten Ihre geplanten Wünsche respektiert werden. Wie hoch eine solche finanzielle Vorsorge ausfallen kann, hängt von individuellen Faktoren und ortsüblichen Kosten ab. Unsere Experten stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite.
Melden Sie sich bei uns unter +49 800 25 87 000 (gebührenfrei) oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Wie weit reicht ein Schutz?
Schonvermögen, Sterbegeldversicherung und Sozialhilfeleistungen
Als Sozialhilfeempfänger steht Ihnen ein Schonvermögen in Höhe von 10.000€ zu.
Eine Bestattungsvorsorge ist allerdings davon unabhängig zu sehen. Das bedeutet, dass Ihnen neben dem Schonvermögen noch ein zusätzlicher Betrag für eine angemessene Bestattung sicher ist.
Geschützte Beträge einer Bestattungsvorsorge
Wie hoch eine finanzielle Vorsorge sein darf, ohne dass diese vom Sozialamt als Vermögen eingerechnet werden kann, ist von Person zu Person unterschiedlich. Denn auch die familiäre und gesellschaftliche Stellung sowie regional übliche Kosten werden berücksichtigt. Bisher galten Beträge bis zu 8.000 € als rechtskräftig.
Kompetente Unterstützung immer in Ihrer Nähe
Wir sind Ihr Ansprechpartner aus der Nachbarschaft! Mit unseren 300 Filialen in ganz Deutschland sind wir mit den regionalen Gegebenheiten bestens vertraut. Dadurch können wir Sie bei der inhaltlichen und finanziellen Aufstellung vor Ort optimal unterstützen. Wir alle haben das Recht, den letzten Weg so zu gehen, wie wir ihn uns wünschen. Dafür stehen wir an Ihrer Seite.

Wir melden uns gerne bei Ihnen
Rückruf vereinbaren
Ihre Vorlage beim Sozialamt
Nutzen Sie unser Informationsblatt zur Vorlage beim Sozialamt. Reichen Sie es mit den notwendigen Unterlagen Ihrer Vorsorgepläne mit ein und verteidigen Sie, was Ihnen rechtlich zusteht.
Aktualitätsprüfung
Wird Ihre Vorsorge aktuellen Gegebenheiten noch gerecht?
Damit Ihre Wünsche gut umgesetzt werden können, lohnt es sich, Ihre bestehende Vorsorge auf Aktualität zu prüfen. Nur so lässt sich frühzeitig sicherstellen, ob die inhaltliche und finanzielle Absicherung noch zusammenpassen. Auch, ob sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsorge auf den neuesten Stand zu bringen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass auch wirklich für all Ihre Wünsche vorgesorgt ist.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 800 25 87 000 (gebührenfrei).
