Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe

Schützen Sie, was Ihnen zusteht - Ihr Recht auf finanzielle Bestattungsvorsorge

Sie müssen Ihre Bestattungsvorsorge mit Sterbegeldversicherung nicht auflösen, auch wenn das Sozialamt Sie dazu auffordert. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit Ihre Vorsorge weiterhin Bestand hat.

nachdenkliche Frau

Ihre Sterbegeldversicherung bleibt auch bei Sozialhilfebezug bestehen

Eine Bestattungsvorsorge besteht meist aus zwei Teilen: einer inhaltlichen und einer finanziellen Absicherung. Diese Form von finanzieller Vorsorge steht Ihnen weiterhin zu, auch bei Bezug von Sozialhilfeleistungen. Es kommt trotzdem immer wieder vor, dass Sozialämter die Kündigung dieser Sicherungsverträge fordern. Sie sollen erst Ihr bestehendes Vermögen aufbrauchen, bevor Sie Sozialleistungen erhalten. Gegen diese Aufforderung können Sie Widerspruch einlegen. Denn: „Dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod für | eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, ist Rechnung zu tragen. Das Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag ist sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege (...) anzusehen“. So das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
 

Beratung anfordern

“Der Bedarf an alltäglicher finanzieller Unterstützung darf keinen negativen Einfluss auf die Qualität einer Bestattung haben.”

Person XYZ, Ahorn Gruppe

Persönliche Beratung

Wir helfen Ihnen dabei, auch Ihre letzten Wünsche zu schützen.

Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie zum aktiven Schutz Ihrer finanziellen Absicherung haben. Denn auch mit Bezug von Sozialhilfeleistungen sollten Ihre geplanten Wünsche respektiert werden. Wie hoch eine solche finanzielle Vorsorge ausfallen kann, hängt von individuellen Faktoren und ortsüblichen Kosten ab. Unsere Experten stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite.

Melden Sie sich bei uns unter +49 800 25 87 000 (gebührenfrei) oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
 

Rückruf vereinbaren

Ehepaar liest Dokument

Wie weit reicht ein Schutz?

Schonvermögen, Sterbegeldversicherung und Sozialhilfeleistungen

Als Sozialhilfeempfänger steht Ihnen ein Schonvermögen in Höhe von 10.000€ zu. 
Eine Bestattungsvorsorge ist allerdings davon unabhängig zu sehen. Das bedeutet, dass Ihnen neben dem Schonvermögen noch ein zusätzlicher Betrag für eine angemessene Bestattung sicher ist.

Geschützte Beträge einer Bestattungsvorsorge

Wie hoch eine finanzielle Vorsorge sein darf, ohne dass diese vom Sozialamt als Vermögen eingerechnet werden kann, ist von Person zu Person unterschiedlich. Denn auch die familiäre und gesellschaftliche Stellung sowie regional übliche Kosten werden berücksichtigt. Bisher galten Beträge bis zu 8.000 € als rechtskräftig.

Kompetente Unterstützung immer in Ihrer Nähe

Wir sind Ihr Ansprechpartner aus der Nachbarschaft! Mit unseren 300 Filialen in ganz Deutschland sind wir mit den regionalen Gegebenheiten bestens vertraut. Dadurch können wir Sie bei der inhaltlichen und finanziellen Aufstellung vor Ort optimal unterstützen. Wir alle haben das Recht, den letzten Weg so zu gehen, wie wir ihn uns wünschen. Dafür stehen wir an Ihrer Seite.

Bestatter

Wir melden uns gerne bei Ihnen

Rückruf vereinbaren

Ihre Vorlage beim Sozialamt

Nutzen Sie unser Informationsblatt zur Vorlage beim Sozialamt. Reichen Sie es mit den notwendigen Unterlagen Ihrer Vorsorgepläne mit ein und verteidigen Sie, was Ihnen rechtlich zusteht.

Vorlage “Recht auf angemessene Bestattung” - PDF

Aktualitätsprüfung

Wird Ihre Vorsorge aktuellen Gegebenheiten noch gerecht?

Damit Ihre Wünsche gut umgesetzt werden können, lohnt es sich, Ihre bestehende Vorsorge auf Aktualität zu prüfen. Nur so lässt sich frühzeitig sicherstellen, ob die inhaltliche und finanzielle Absicherung noch zusammenpassen. Auch, ob sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsorge auf den neuesten Stand zu bringen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass auch wirklich für all Ihre Wünsche vorgesorgt ist.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 800 25 87 000 (gebührenfrei).

Frauen lesen ein Dokument
Datenschutzeinstellungen
Datenschutzeinstellungen

Wir setzen Cookies erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Die Cookies helfen uns, unser Angebot zu optimieren. Vielen Dank!

Ich akzeptiere alle Cookies Nur essenzielle Cookies akzeptieren Individuelle Datenschutzeinstellungen
Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen zu allen verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder nur bestimmte Cookies auswählen. Alle Cookies werden anonymisiert.

Zurück | Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Essenzielle Cookies (1)

Essenzielle Cookies ermöglichen die vollumfängliche Nutzung der Website.

Cookie-Informationen anzeigen
Statistik und Marketing (1)

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen
Externe Medien (3)

Inhalte von Video- und Social Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner weiteren Zustimmung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen